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US-PROZESSFÜHRUNG
Der Gegenanwalt erwartete vom Richter in Chicago eine kurze Verhandlung und summary judgment zu Gunsten seines Mandanten, eines bekannten Architekten. Er hatte wohl meinen Schriftsatz nicht sorgfältig gelesen ...
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US-Prozessführung |
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Das US-Prozessrecht gibt Klägern ungewöhnlich starke Rechte zur Verfolgung ihrer Ansprüche. Das führt oft zu einem Vergleich ohne Hauptverhandlung. Nur in etwa 2% aller zivilrechtlichen Klagen in den USA kommt es überhaupt zu einer Hauptverhandlung, wie man sie aus Film und Fernsehen kennt.
Haben Sie einen Schaden erlitten, der eine Beziehung zu den USA hat, helfe ich Ihnen gerne bei der Prüfung, ob es sich lohnt, dort zu klagen. Ihnen helfen, das Verfahren und alles, was dazu gehört, zu überblicken. Natürlich auch die Vor- und Nachteile zu abzuwägen. Viele US-Gerichte sehen die Einreichung von Schriftsätzen durch Email vor, damit die physische Präsenz Ihres Anwalts in den USA eingegrenzt sein kann. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bin ich gerüstet. Ich habe mich zum Master Advocate der National Institute for Trial Advocacy ausbilden lassen.
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DR. TIMOTHY KAUTZ
ATTORNEY AT LAW N.Y. – Ill. – D.C. / USA & MITGLIED DER RECHTSANWALTSKAMMER FRANKFURT AM MAIN
RICHARD-WAGNER-STRASSE 1 63452 HANAU GERMANY
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