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WERTPAPIER- & GESELLSCHAFTSRECHT
Nach der Börseneinführung und dem IPO der deutschen Biotech- Mandanten mit Privatplatzierung in den USA nach Rule 144A, in der ich den Prospekt und due diligence mitverantworte, wollte der Mandant ...
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Wertpapier- & Gesellschaftsrecht |
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For Example For Example For ExampleNach der Börseneinführung und dem IPO der deutschen Biotech- Mandanten mit Privatplatzierung in den USA nach Rule 144A, in der ich den Prospekt und due diligence mitverantworte, wollte der Mandant sogleich eine private US-Gesellschaft durch Aktientausch übernehmen. Eine derartige Übernahme war etwas neues, vielleicht erstmaliges, zumal im Biotech-Bereich. Die Vorbereitungen in Bezug auf US-Wertpapier rechtliche Bestimmungen, u.a. die Erstellung des „F-4 equivalent proxy statement", habe ich geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den deutschen wie amerikanischen Anwälten koordiniert, den Übernahmevertrag mitverhandelt, und den Mandanten zu dem gesamten Prozess beraten. Zum Beispiel Zum Beispiel Zum BeispielDer deutsche Mandant, Geschäftsführer einer deutschen Muttergesellschaft einer US-amerikanischen Tochter, die in den USA börsennotiert war, suchte nach Möglichkeiten, die verlorene Kontrolle über die Tochter wieder zu bekommen. Die Berater der Tochter in den USA hatten ihm über Jahre keine ausreichenden Informationen zukommen lassen. Ich untersuchte das Gesellschaftsrecht des betreffenden Bundesstaates, klärte den Geschäftsführer über seine Rechte und Pflichten auf und bereitete die Dokumente vor, mit denen er dann die Kontrolle über die Tochter wieder nahm. |
DR. TIMOTHY KAUTZ
ATTORNEY AT LAW N.Y. – Ill. – D.C. / USA & MITGLIED DER RECHTSANWALTSKAMMER FRANKFURT AM MAIN
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